Foto: Deutscher Bundestag / phoenix
Am Donnerstag stand meine erste Rede des neuen Jahres zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen in beratenen Fällen für den Veranlagungszeitraum 2019 auf dem Plan. In meiner letzten Rede 2020 zum Jahressteuergesetz 2020 habe ich bereits auf die Notwendigkeit dieser Verlängerung hingewiesen. Auch deshalb freue ich mich, dass wir dies nun schnell angehen.
Es ist aber auch wichtig, dass die zusätzliche Zeit auch vernünftig genutzt werden kann. Hintergrund der Verlängerung ist ja der zusätzliche Aufwand durch die Corona-Hilfen. Dort gibt es jedoch immer noch Probleme und offene Fragestellungen. Diese müssen wir nun mindestens genauso schnell beheben wie dieses Gesetzgebungsvorhaben. Denn erst dann können unsere Steuerberater die Fristverschiebung auch sinnvoll nutzen!
Außerdem ist es angebracht auch über eine Verschiebung bei den Aufstellungs- und Offenlegungspflichten zu diskutieren.