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Das elektronische Verfahren der Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe ist am letzten Mittwoch gestartet.
Die Novemberhilfe hilft stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die schwierige Zeit der befristeten Schließungen im November. Sie hat ein Finanzvolumen von circa 15 Milliarden Euro.
Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden der Einfachheit halber „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten und somit direkt betroffen sind. Auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Damit ist sichergestellt, dass z. B. auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen im Rahmen der geltenden Bestimmungen die Novemberhilfe erhalten.
Auch indirekt betroffene Unternehmen können die Hilfe erhalten, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind. Dazu zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, z. B. eine Wäscherei, die vorwiegend für von der Schließungsanordnung direkt betroffene Hotels arbeitet.
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