Foto: Deutscher Bundestag / phoenix
Am Freitag stand mal wieder eine Debatte im Kontext des Wirecard-Skandals auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Nachdem letzte Woche der Finanzmarkt und der Anlegerschutz im Fokus standen, ging es diese Woche um eine Reform der gesetzlichen Vorgaben für die Wirtschaftsprüfung.
Wie auch schon in meiner letzten Rede habe ich auch diesen Freitag betont, dass ich den aktuell bestehenden Aktionismus nicht nachvollziehen kann. Ja, die Aufarbeitung des Skandals ist dringend notwendig und es müssen daraus auch gesetzliche Änderungen folgen. Allerdings ist genau dies Bestandteil des entsprechenden Untersuchungsausschusses Wirecard. Daher plädiere ich weiterhin dafür, erst die Ergebnisse des Ausschusses abzuwarten und dann gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Dies gilt dann möglicherweise auch für die Vorgaben zur Wirtschaftsprüfung. Die aktuell in der Diskussion stehenden Maßnahmen hätten den Fall Wirecard jedoch nicht verhindern können. Außerdem sollten wir auf Basis eines möglicherweise bestehenden Fehlverhaltens eines einzelnen Wirtschaftsprüfers nicht den gesamten Berufsstand in Frage stellen.
Meine gesamte Rede finden Sie und Ihr hier auf Abruf.