Foto: Deutscher Bundestag / phoenix
Am Montag haben wir im Plenum des Deutschen Bundestags das zweite Corona-Steuerhilfegesetz abschließend beraten.
Damit haben wir ein steuerliches Konjunkturpaket mit einem Volumen in Höhe von mehr als 50 Milliarden Euro beschlossen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Senkung der beiden Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % und die Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung. Weitere Entlastungen schaffen wir zum Beispiel durch die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer und durch Verlängerungen der Fristen der §§ 6b und 7g EStG. Zudem setzen wir durch die befristete Einführung der degressiven Abschreibung weitere wichtige Investitionsanreize.
Wir unterstützen mit diesem Gesetz Eltern und Kinder mit einem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Dabei wollen wir 200 Euro möglichst schnell im September auszahlen und die restlichen 100 Euro anschließend im Oktober. Da der Kinderbonus aus den Kinderfreibetrag angerechnet wird, werden insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen davon profitieren.
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