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Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben das zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Pandemie verabschiedet.
Das sogenannte zweite Corona-Steuerhilfegesetz weist mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen den Pfad aus der Corona-Krise. Dieses Gesetz trägt in besonderem Maße die Handschrift der Unionsfraktion. Das Aufbruchspaket soll den Konsum wieder ankurbeln und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern.
Im Faktenblatt finden Sie einen Überblick: