Foto: Deutscher Bundestag / phoenix
Am Freitag dieser Woche habe ich im Plenum des Deutschen Bundestags zur Einbringung des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes gesprochen. Der Gesetzesentwurf soll die steuerlichen Aspekte des im Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturprogramms umsetzen.
Zusammen mit dem bereits beschlossenen 1. Corona-Steuerhilfegesetz schaffen wir so ein umfangreiches Paket an steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaft, Familien und Unternehmen.
Wie schon beim 1. Corona-Steuerhilfegesetz zeigen das Parlament und insbesondere die Koalitionsfraktionen, dass wir handlungsfähig sind und in Krisenzeiten schnell reagieren können. Mit Blick auf die Inhalte des Gesetzesentwurfs polarisiert vor allem die Senkung der beiden Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 %. Davon erhoffen wir uns einen starken Konjunkturimpuls, von dem sowohl die Konsumenten, aber auch die Unternehmen profitieren. Die Umsetzung dieses Punktes führt jedoch insbesondere bei den Unternehmen zu Umsetzungsproblemen. Erfreulicherweise hat daher das BMF bereits einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens veröffentlicht, damit wir zusammen mit den Unternehmen vernünftige Lösungen finden können.
Meine gesamte Rede finden Sie hier auch noch einmal auf Abruf.