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Meine Arbeit im Finanzausschuss diese Woche war von dem Corona-Steuerhilfegesetz geprägt. Die Sitzungswoche begann direkt am Montagvormittag mit der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf.
Dies war auch die erste Anhörung im Finanzausschuss seit Beginn der Corona-Krise. Unter Einhaltung der Abstandsregeln haben wir uns von 15 Sachverständigen zu dem Gesetzesentwurf berichten lassen. Nahezu einstimmig war dabei dir Forderung nach einer verbesserten Verlustverrechnung. Diese konnten wir leider in dem Corona-Steuerhilfegesetz nicht umsetzen. Allerdings werden wir weiter dran bleiben und versuchen dies in ein nachfolgendes Gesetzgebungsverfahren einzubauen.
Am Mittwoch wurde das Gesetz abschließend im Finanzausschuss beraten. Zu diesem Anlass habe ich gemeinsam mit der Vorsitzenden der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Videointerview aufgenommen und eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Ebenfalls am Mittwoch fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin statt. Dies ist ein höchst umstrittenes Gesetzgebungsverfahren und die Anhörung hat dies auch noch einmal bekräftigt.