In dieser Sitzungswoche haben die parlamentarischen Beratungen zum Corona-Steuerhilfegesetz begonnen. Mit dem Gesetz soll unter anderem der Umsatzsteuersatz für Speisen in gastronomischen Betrieben, befristet vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021, von 19 % auf 7 % reduziert werden.
Damit wollen wir z.B. unseren Restaurants eine Starthilfe nach den Wiedereröffnungen geben. Diese leiden ganz besonders unter dem Shutdown und brauchen daher unsere volle Unterstützung.
Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern aber noch mehr Hilfen für Unternehmen. Insbesondere im Bereich der steuerlichen Behandlung von Verlusten muss etwas getan werden. Daher setze ich mich dafür ein, dass eine „Corona-Rücklage“ im Jahresabschluss 2019 für die Corona-bedingten Verluste aus 2020 ermöglicht wird. Auch für die bestehenden Regelungen zur Verlustverrechnung würde ich mir Verbesserungen wünschen.
Hier habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Sebastian Brehm entsprechende Vorschläge entwickelt.
Neben dem parlamentarischen Austausch habe ich diese Woche auch mit verschiedenen Verbänden, u.a. dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., zu dieser Thematik per Videokonferenz gesprochen. Von allen Seiten bekomme ich dabei ähnliche Rückmeldungen. Die schnellen Maßnahmen von Bundesregierung und Bundestag kommen gut an, allerdings sind weitere Maßnahmen notwendig. Insbesondere die Ver-besserungen bei den Verlusten werden auch von den Wirtschaftsverbänden immer wieder thematisiert.
Daher werde ich mich im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes, aber auch in einem noch folgenden „Konjunkturhilfegesetz“ für weitere Hilfen für Unternehmen und Wirtschaft einsetzen.