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Am Donnerstag hat die Bundesregierung mit den Regierungen von Frankreich, Schweiz und Österreich vereinbart, dass bisherige Grenzkontrollen bis 14. Juni verlängert und dann möglichst ab 15. Juni aufgehoben werden. Bereits ab dem 16. Mai wird es einige kleinere Vereinfachungen während des Grenzübertritts geben und es werden nur noch Stichprobenkontrollen durchgeführt.
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin ist klar: Wann das Gastgewerbe wieder und unter welchen Bedingungen öffnen kann, entscheiden die einzelnen Landesregierungen selbst und unabhängig von Empfehlungen aus Berlin. Dies gilt sowohl für das gültige Abstandsgebot, als auch für Veranstaltungen und die Öffnung von Universitäten, Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen.
In Niedersachsen sind vom 11. Mai 2020 an weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich. Dann tritt folgende neue Verordnung in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Allgemeines Verhalten, Kontakte & gesellschaftliches Miteinander
Solange es keinen Impfstoff gegen Covid-19 gibt, ist die Beschränkung der physischen Kontakte das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf einem niedrigen Niveau zu halten. Daher müssen wir weiterhin physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin so gut wie möglich meiden.
Weiterhin gilt in der Öffentlichkeit, einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss.
Wirtschaft, Gastronomie & Tourismus
Mit der neuen Verordnung hat die niedersächsische Landesregierung weitere wichtige Lockerungen insbesondere für den Bereich Tourismus beschlossen.
Tourismus
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können ab dem 11. Mai wieder an Gäste vermietet werden.
Gastronomie
Außerdem können Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen auch zum Vor-Ort-Verzehr wieder öffnen. Allerdings gelten hier strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen (siehe hier).
Handel und Wirtschaft
Auch Geschäfte mit einer größeren Ladenfläche als 800 Quadratmeter können wieder öffnen. Kunden müssen während des Einkaufs allerdings eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nach der Öffnung der Friseursalons können nun auch weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen, Kosmetik, medizinische Fußpflege, Tattoo-, Sonnen-, Nagel-, und Piercingstudios mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.
Nach der ersten Lockerung für den Theorieunterricht können nun in den niedersächsischen Fahrschulen auch wieder der Praxisunterricht sowie praktische Prüfungen für den Auto- und Lkw-Führerschein stattfinden.
Schule & Kinderbetreuung
Schule
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Kinderbetreuung / Notgruppen
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