Foto: Deutscher Bundestag / phoenix
In meiner gestrigen Rede im Plenum des Deutschen Bundestages habe ich zur dringend notwendigen Reform der Einfuhrumsatzsteuer gesprochen.
Grundsätzlich kann auch für die Einfuhrumsatzsteuer der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, damit besteht zunächst kein Unterschied zur „normalen“ Umsatzsteuer. Das besondere Problem der Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich daher erst auf den zweiten Blick. Denn zwischen Erhebung der Steuer und Erstattung der Vorsteuer vergeht oft viel Zeit. Dies liegt an den unterschiedlichen zuständigen Behörden, der Zoll für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer und das Finanzamt für die Erstattung der Vorsteuer. Dies führt zu großen Liquiditätslücken bei unseren Unternehmen.
Da dies in anderen europäischen Ländern anders geregelt ist, ergibt sich insbesondere für unsere See- und Flughäfen ein großer Wettbewerbsnachteil. Diesen gilt es durch eine wirksame Reform zu beseitigen. Die Koalition hat dies schon länger auf ihrer Agenda und im Koalitionsvertrag festgehalten. Dementsprechend laufen im BMF auch schon Arbeiten zu dieser Reform und Ergebnisse sind für Ende dieses Monats geplant. Auf deren Basis werden wir die Reform der Einfuhrumsatzsteuer in den nächsten Wochen und Monaten weiter vorantreiben.