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In einer Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten wurden in dieser Woche die coronabedingten Kontaktbeschränkungen bundesweit bis zum 5. Juni verlängert.
Wir müssen also weiter Abstand halten – und zwar mindestens 1,5 Meter. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleibt ebenso. Aber ab jetzt dürfen sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen. Zudem wurde der Abbau zahlreicher Beschränkungen beschlossen:
Gastronomie und Tourismus
Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und der Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Auch hier wird es umfassende Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten geben.
Krankenhäuser, Pflege– und Behinderteneinrichtungen
Jedem Patienten oder Bewohner einer solchen Einrichtung soll die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine zuvor festgelegte Kontaktperson ermöglicht werden – aber auch nur, solange es dort aktuell keine Corona-Infektionen gibt.
Kultur, Hochschulen und mehr
Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos. Dasselbe gilt für den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, für Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich; für Bars, Clubs und Diskotheken; für Messen; für Fahrschulen; für Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe; für den Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, für Fitnessstudios; für Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen.
Aber: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals und Feste bleiben bis zum 31. August untersagt.
Sport
Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel sind unter Bedingungen wieder erlaubt: Es gilt ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern und der Sport muss kontaktfrei ausgeübt werden.
Einzelhandel
In allen Bundesländern können alle Geschäfte wieder öffnen - eine Quadratmeterbegrenzung gibt es nicht mehr. Dabei müssen Hygiene-Auflagen beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird.
Schulen
Den Schülern soll schrittweise bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden – natürlich auch hier unter Hygiene-Auflagen. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jedes Schulkind einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden. Die weiteren Schritte liegen in der Zuständigkeit der Länder.
Kinderbetreuung
Die schwierige Situation von Familien mit Kindern soll erleichtert werden. Darum wird in allen Bundesländern ab dem 11. Mai eine erweiterte Notbetreuung eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten sollen auch hier die Länder regeln.
Lokaler Notfallmechanismus
Zudem vereinbarte man eine Schutz-Klausel: Bei einem regionalen oder lokalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssen in der betroffenen Region wieder Beschränkungen eingeführt werden. Die Länder haben sicherzustellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein Beschränkungskonzept umgesetzt wird.