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Der Bundestag hat am Donnerstag das wichtige Gesetz zum Masernschutz beschlossen. Es sieht vor, dass ab 1. März zum einen Kinder, zum anderen auch Mitarbeiter in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft sein müssen.
Unser Gesundheitsminister Jens Spahn sagte in der Debatte, dass es darum gehe, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen. Masern seien zudem „keine harmlose Kinderkrankheit“: Die Erkrankung, gegen die es keine Therapie gäbe, könne zu Lungen- und Gehirnentzündungen führen – oder sogar tödliche Folgen haben.
Für Kinder ab einem Jahr
Die geplante Impfpflicht soll für Kinder ab dem Alter von einem Jahr in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen gelten. Auch das dort tätige Personal sowie die Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen müssen eine Impfung nachweisen. Für Flüchtlingsunterkünfte gelten die gleichen Regeln. Nicht geimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind selbstverständlich Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Keine Zwangsimpfungen
Der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke nannte es „eine ethische Verpflichtung, sich an der Masernimpfung zu beteiligen“. Er wies darauf hin, dass nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen knapp 74 Prozent der Kinder bis zum Alter von 24 Monaten rechtzeitig geimpft seien. „Das heißt im Umkehrschluss: Mehr als ein Viertel ist es nicht. Deswegen gibt es einen Handlungsbedarf.“ Es werde mit dem Gesetz aber auch definitiv keine Zwangsimpfung von Kindern oder sonstigen Personen geben.