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Am Mittwoch haben wir im Finanzausschuss über die Änderung der Geldwäscherichtlinie beraten.
Das Ziel ist es, die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ändern. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor:
- die Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises, insbesondere im Bereich virtueller Währungen,
- die Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern,
- die Konkretisierung des Personenkreises „politisch exponierte Personen“ durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen bzw. Ämtern,
- den öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister sowie die Vernetzung der europäischen Transparenzregister.
Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren verstärkt Geldwäscherisiken im deutschen Immobiliensektor in den Fokus gerückt, denen mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden soll.