Foto: Phoenix Deutscher Bundestag
Im Finanzausschuss hatten wir am vergangenen Mittwoch die Entwürfe der Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes, zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sowie zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, abschließend beraten.
Damit haben wir den Weg frei gemacht für die letzte Lesung im Bundestag und die darauf folgende Abstimmung. Weil die Grundsteuerreform aufgrund ihrer Änderungen im Grundgesetz eine 2/3 Mehrheit im Abstimmungsverfahren voraussetzt, waren wir als Regierungsfraktion auf die Zustimmung von Teilen der Opposition angewiesen. Über das Thema hinaus zeigt das Gesetzgebungsverfahren, dass unsere Demokratie funktioniert. Ein Dank gilt deswegen auch der FDP und den Grünen, die sehr sachorientiert mitberaten haben und so der dringend benötigten Reform der Grundsteuer den Weg frei gemacht haben. Ich bin froh, dass wir nun Planungssicherheit für die Kommunen und ihre bedeutendste Einnahmequelle haben.
Als Berichterstatter der Unionsfraktion zur Grundsteuer habe ich eine Vielzahl an Gesprächen in der aktuellen Legislaturperiode zu diesem Thema geführt. Der Ort war nicht immer Berlin, ich bin durch Deutschland gereist und kam hier mit den verschiedensten Betroffenen ins Gespräch und in intensiven Austausch. All meine Erfahrungen habe ich in das Verfahren einwirken lassen und bin froh, dass wir nun so viele gute Antworten gefunden haben.
Hier meine heutige Rede im Plenum zur Grundsteuerreform: