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Die Parlamente Deutschlands und Frankreichs, der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale, haben ein eigenes Abkommen abgeschlossen. Wir wollen damit die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Legislative ausbauen.
56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags und mit Bezug auf den im Januar von den Regierungen Deutschlands und Frankreichs unterzeichneten Aachener Vertrag werden die Parlamente so ihrer Verantwortung für die Freundschaft der beiden Staaten gerecht. Die regelmäßige Arbeitsbeziehung soll künftig intensiviert werden. Zu diesem Zweck wird eine eigene deutsch-französische Kammer aus Abgeordneten aus Berlin und Paris gebildet, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Dort sollen alle bilateralen Themen gemeinsam erörtert werden ohne verbindliche Beschlüsse zu fassen.
Das Abkommen reagiert auf diese Weise auf die zunehmend internationaler werdenden Problemstellungen. Es ist zugleich ein starkes Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft.