Foto: Karlheinz Otto
Wer wesentliche Werte unserer Verfassung ablehnt, soll keine staatlichen Gelder erhalten.
Die NPD missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und verfolgt verfassungsfeindliche Ziele. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2017 festgestellt. Deshalb haben wir gestern Abend im Deutschen Bundestag beschlossen, einen eigenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Wenn wir damit Erfolg hätten, entfiele zugleich die steuerliche Begünstigung der Partei. Damit setzen wir gemeinsam mit Bundesrat und Bundesregierung ein klares Zeichen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist.