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Am 1.12.2016 werden wir das vierte Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschieden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen zur Ausweitung der LKW-Maut entsprechend unseres Koalitionsvertrages. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen.
Der Großteil der ca. 40.000 km Bundesstraßen ist nicht mautpflichtig. Lkw befahren aber sämtliche Bundesstraßen und belasten die Verkehrsinfrastruktur damit.
Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher ist Ziel, die Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren noch wichtige Änderungen am Entwurf vorgenommen, sowie einen begleitenden Entschließungsantrag formuliert. Um bei den Betroffenen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand zu vermeiden, wurde u.a. eine Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr aufgenommen. Schon nach geltendem Recht sind die landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit (auch wenn sie schneller als 40 km/h fahren), wenn sie land- und forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse transportieren. Dies wird nicht geändert. Wir haben diese Mautbefreiung für Landwirte nunmehr sogar für den geschäftsmäßigen Güterverkehr erweitert, mit der Beschränkung auf bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Damit sind wir dem Vorschlag des Bundesrates und dem Anliegen der landwirtschaftlichen Vertretungen gefolgt.
Der Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages beinhaltet zudem die Forderung nach einheitlichen Mautsätzen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen, gibt Vorgaben zur technische Bestimmung der Mautteilsätze der Infrastrukturkosten und adressiert eine Nachweispflicht des bestimmungsgemäßen Einsatzes der Mautmittel bei den Ländern.
Insgesamt handelt sich bei dieser Gesetzgebungsinitiative um eine ausgewogene und verhältnismäßige Umsetzung unseres Zieles aus dem Koalitionsvertrag.