Foto: Fritz Güntzler, MdB - Büro Göttingen
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unter Bernd Althusmann hat die Konditionen für die von Bund und Land gemeinsam finanzierten Hilfen veröffentlicht, die in der Härtefallkommission im Zusammenspiel vieler Akteure erarbeitet wurde. In den vergangen Monaten gab es immer wieder Situationen, in denen Unternehmer und Soloselbstständige aus den Förderungen gefallen sind - diese Lücke schließt nun dieses gemeinsame Programm.
Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren. Diesen können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können bei einem besonderen landespolitischen Interesse im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch höhere Beträge gewährt werden.
Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen so genannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Hierbei anfallenden Kosten sind im Rahmen der Härtefallhilfen Niedersachsen förderfähig.
Alle weiteren Informationen und die Antragstellung gibt es zentral auf folgender Website: