Foto: Fritz Guentzler, MdB - Büro Berlin
Zu Beginn dieser Sitzungswoche fanden direkt zwei öffentliche Anhörungen in digitaler Form statt. In der ersten Anhörung ging es um das ATAD-Umsetzungsgesetz. Anschließend befasste sich die zweite Anhörung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG).
Zu beiden Gesetzentwürfen entstand eine interessante und intensive Diskussion mit den eingeladenen Sachverständigen. Die Experten aus der Wissenschaft, der Beratung und von Verbänden haben klar aufgezeigt, wie komplex beide Gesetze sind. Es ist aber auch klargeworden, dass beide Gesetze längst überfällig sind. Das BMF hätte hier viel schneller handeln müssen.
Außerdem haben die Anhörungen auch aufgezeigt, wo die beiden Gesetzentwürfe noch Nachbesserungsbedarf haben. Insbesondere beim KöMoG müssen die Regelungen praxisgerechter ausgestaltet werden. Auch wenn nicht mehr viel Zeit bis zur Sommerpause ist, werden wir nun versuchen, noch wesentliche Verbesserungen an den Gesetzen zu erreichen.