Foto: Bundesverband der Deutschen Industrie
Am Donnerstagmorgen war ich mal wieder zu Gast beim BDI. Es ging um das „BDI-Steuermodell der Zukunft“ und die beiden neuen Gesetzgebungsverfahren zum KöMoG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrecht) und zum ATAD-UmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz).
Die grundsätzlichen Forderungen des BDI zur Reform der Unternehmensbesteuerung decken sich erfreulicherweise mit den Forderungen der CDU/CSU-Bundestagfraktion aus November 2019. Es ist klar, dass wir enormen Handlungsbedarf in der Unternehmensbesteuerung haben!
Die nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren ATAD-UmsG und KöMoG sind dringend notwendig. Allerdings ist es unverständlich, dass diese erst so kurz vor Ende der Legislaturperiode vom BMF vorgelegt wurde. Nun müssen wir schauen, wie wir beide Gesetze verbessern können. Denn da bieten beide Gesetze noch viel Spielraum.