Foto: Deutscher Bundestag / phoenix
Aufgrund der steigenden Neuinfektionen und Inzidenzen in Deutschland, hat am Dienstagvormittag das Bundeskabinett die Bundesnotbremse beschlossen und dazu eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingeleitet. Jetzt muss die Gesetzesvorlage noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Das Parlament hat sich heute sich in einer ersten Lesung mit dem Entwurf der Koalition beschäftigt.
Zum Auftakt der Bundestagsdebatte über den entsprechenden Gesetzentwurf sagte Kanzlerin Angela Merkel, "wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen". Um das endlich zu schaffen, müssten die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen besser gebündelt werden. Die bundesweite Umsetzung der Notbremse sei überfällig. "Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen - wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?", fragte Merkel.
Der Bundestag will über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am Mittwoch (21. April) kommender Woche entscheiden.
Die Bundesnotbremse soll verbindlich greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet. Anders als aktuell wären die Bundesländer dann per Gesetz dazu verpflichtet, die Notbremse umzusetzen - und die dazugehörigen Corona-Regeln. So sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Corona-Regeln gelten. Die Menschen müssen sich dann auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Hier könnt Ihr nachlesen, welche Maßnahmen dafür vorgesehen sind.
Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Die Gesetzesänderung soll insgesamt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gelten. Das ist derzeit der 30. Juni.