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Das Bundesverfassungsgericht hat gestern den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Auch ich hatte den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht, wie auch 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP, unterzeichnet. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten.
Für das Mietrecht sei der Bund zuständig, hieß es zur Begründung. Der Bundesgesetzgeber habe spätestens mit der Mietpreisbremse eine abschließende Regelung geschaffen. Damit gelten die im Landesgesetz festgelegten Mietobergrenzen ab sofort nicht mehr. Auf viele Menschen in Wohnungen mit bisher gedeckelter Miete kommen nun Nachzahlungen zu. Sie sind die Leidtragenden der verkorksten Mietendeckelpolitik der rot-rot-grünen Stadtregierung.
Der Mietendeckel hat die Wohnrauminvestition stark gebremst. Die angespannte Lage am Wohnungsmarkt wird sich nun hoffentlich entspannen.
Wir als CDU/CSU finden, dass gegen steigende Wohnkosten und Wohnungsnot nur eins hilft: bauen, bauen, bauen. Wir müssen zudem die Baugenehmigungen beschleunigen, mehr Bauland ausweisen und die Bau- und Bürokratiekosten senken.
Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) vorgelegt, der heute im Plenum debattiert wurde. Der Entwurf soll nun zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden.
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