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Am Montag fand im Finanzausschuss eine Anhörung zum Fondsstandortgesetz statt. Den Gesetzentwurf und die Diskussionen dazu habe ich in der Vergangenheit hier schon oft dargestellt. Auch die Anhörung konzentrierte sich natürlich auf die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Nahezu einstimmig kritisierten die Experten den aktuellen Entwurf als nicht praxistauglich. Die vom BMF vorgeschlagene Regelung löse das Problem des dry income nicht und führt daher nicht dazu, dass Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramme mehr genutzt werden würden. Aber auch die vorgesehenen Regelungen in der Umsatzsteuer und im Kapitalaufsichtsrecht wurden zum Teil kritisch gesehen.
Diese Probleme haben wir anschließend wieder einmal mit der SPD beraten. Dabei konnten wir uns auf verschiedene Verbesserungen einigen. Mit Blick auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung konnten wir meine Wunschvorstellung, nur zu besteuern, wenn die Beteiligung veräußert wird, allerdings leider nicht erreichen.
Die Details dazu wird es nächste Woche geben, wenn das Gesetz im Finanzausschuss beschlossen wird.