Foto: pixabay / jorono / stokpic
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Die gemeinsame Kabinettvorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums der Gesundheit sieht eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung vor. Dafür habe ich mich als zuständiger Berichterstatter in den letzten Wochen stark gemacht.
Der Bedarf der Einführung einer Kronzeugenregelung hat sich bei Evaluation des im Jahr 2015 eingeführten Antidopinggesetzes gezeigt. Denn damit können wir den Kampf gegen Doping noch effektiver gestalten. Eine Kronzeugenregelung setzt Anreize für Dopingtäter sich von Manipulation und Betrug abzuwenden, sich gegenüber Behörden zu offenbaren und somit zur Aufklärungs- und Präventionshilfe beizutragen.
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages wird nun bald mit dem Gesetzentwurf federführend befassen. Eine Verabschiedung der Regelung ist für Juni dieses Jahres vorgesehen.