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Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiter im Griff. Daher hat der Deutsche Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bis Ende Juni verlängert. Gleichzeitig stärkte der Bundestag seine eigenen Rechte: Eine epidemische Lage, die mit besonderen Befugnissen für die Regierung verbunden ist, kann er nur befristet auf drei Monate ausrufen. Verlängert er sie nicht, ist sie automatisch aufgehoben. Dies zeigt die immer wieder bestrittene Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments! Erstmals wurde die epidemische Lage, also die Feststellung einer ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit, vor knapp einem Jahr ausgerufen.
Das Gesetz bietet den Rahmen unter anderem für Verordnungen zur Teststrategie, zu Impfungen oder Einreisen, die ohne die Verlängerung der epidemischen Lage Ende März ausgelaufen wären. Es regelt auch die Unterstützung von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Hilfen für Familien. Neu ist, dass für die Beurteilung der epidemischen Lage neben der Inzidenz weitere Kriterien wie der R-Wert, die Impfquote und die Belastung des Gesundheitswesens herangezogen werden. Impfziele werden festgeschrieben, die bei der Priorisierung berücksichtigt werden müssen. Außerdem sollen alle pandemiebezogenen Maßnahmen bis zum Ende des Jahres wissenschaftlich evaluiert werden, damit eine neue Regierung nächstes Jahr die Lehren daraus ziehen kann.